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Was tun, wenn…
… meine Rechtsschutzversicherung kündigt?

Kündigt die Rechtsschutzversicherung, so hat dies zur Folge, dass der Versicherte höchstwahrscheinlich nie wieder eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, da er als „schlechter Kunde“ bei allen Rechtsschutzversicherungen gebrandmarkt ist. Voraussetzung ist aber, dass die Kündigung wirksam ist, d.h. bspw. dass die Versicherung wirksam vertreten wurde. Ist dies nicht der Fall, kann man die Kündigung zurückweisen. Dies muss allerdings unverzüglich geschehen. Sodann sollte man selbst kündigen, was zur Folge hat, dass man bei einer anderen Versicherung einen neuen Vertrag abschließen kann, da man eben nicht in der Risikogruppe „Prozesshansel“ abgespeichert wird. Kündigt die Versicherung, sollte man daher umgehend Kontakt mit seinem Anwalt aufnehmen, damit die Wirksamkeit der Kündigung überprüft werden kann.
© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2011