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Was tun, wenn…
… ich einen Verkehrsunfall habe?

Gemäß § 34 StVO hat nach einem Verkehrsunfall jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringem Schaden unverzüglich auf die Seite zu fahren,
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4. Verletzten zu helfen (§ 323c StGB),
5. anwesenden Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war (§ 142 StGB) und
6. auf Verlangen seinen Namen und Anschrift anzugeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
7. solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen bzw. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt hat.
Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.

Neben diesen Verhaltensvorschriften der StVO sollte im eigenen Interesse nach einem Verkehrsunfall folgendes beachten werden:
1. notieren Sie sich Namen und Anschrift von Zeugen,
2. notieren Sie sich Namen und Anschrift des/der am Unfall beteiligten Fahrer (Führerschein) sowie der Halter der jeweiligen Fahrzeuge (Fahrzeugschein) und die Kfz-Kennzeichen,
3. notieren Sie sich die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer der beteiligten Fahrzeuge,
4. geben Sie keine Schuldeingeständnisse ab, verweisen Sie gegebenenfalls auf eine von Ihrem Rechtsanwalt vorzunehmende Prüfung der Rechtslage, da Sie sonst Sie Ihren Versicherungsschutz riskieren,
5. achten Sie darauf, dass Sie Ihre Angaben gegenüber der Polizei auf das Notwendigste beschränken und stellen Sie sicher, dass nicht etwas in das Unfallprotokoll geschrieben wird, was Sie (so) nicht gesagt haben. Prüfen Sie die sonstigen Angaben im Unfallprotokoll,
6. treten Sie etwaige Ansprüche wegen des Unfalls nicht an Abschleppunternehmer oder sonstige Dritte ab,
7. fertigen Sie eine Unfallskizze an oder fotografieren Sie den Unfallort,
8. verhindern Sie – wenn Sie nicht von Ihrer Schuld an dem Unfall überzeugt sind – Zahlungen Ihrer Versicherungen an Gegner oder Dritte, da sonst Ihre Forderungen auf diese Versicherer übergehen können. Zahlen Sie Reparaturrechnungen also lieber zunächst selbst. Der Aufwand, Ihren Schaden – also auch Prämienerhöhungen – zurückzuerhalten, steigt erheblich an und ist bei manchen Positionen gänzlich ausgeschlossen.

Bei Unfällen mit Wildtieren wäre noch zu beachten:
1. keinesfalls ausweichen, es ist nur ein Wildtier, Ihr Leben sollte Ihnen mehr wert sein,
2. sofort die Polizei verständigen, diese wird Spuren sicherstellen, den zuständigen Jagdpächter informieren, der dem Tier ggf. den „Gnadenschuss“ gibt. Sollte er nicht erreichbar sein, wird die Polizei diese Aufgabe übernehmen,
3. keinesfalls in die Nähe des verletzten Tieres gehen, dieses kann im Schock oder unter Schmerzen für Sie gefährlich verletzen,
4. keinesfalls die Spurensicherstellung auf „wenn es mal besser passt“ aufschieben, kein Blut o.ä. mal eben wegwischen, denn ohne Blut oder Haare, mithin Beweise, zahlt keine Versicherung.

© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2011