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FRANK RICHTER


Für eilige Fälle finden Sie hier eine Vollmacht zum downloaden.

Als Rechtsanwalt tätig seit 15.08.2005, bis Januar 2009 in einer mittelständischen Heidelberger Kanzlei, Schlichter gem. SchlG BW von 2006 bis zur Abschaffung des Gesetzes 2013. Seit Januar 2009 in eigener Kanzlei. Mediator seit Juli 2011. Anerkannte Gütestelle seit 2016. Berufsbetreuer seit 2019.

Fortbildungsnachweise

Fortbildungsbescheinigung 2022.
Fortbildungsbescheinigung 2021.
Fortbildungsbescheinigung 2020.
Fortbildungsbescheinigung 2019.
Fortbildungsbescheinigung 2018.
Fortbildungsbescheinigung 2017.
Fortbildungsbescheinigung 2016.
Fortbildungsbescheinigung 2015.
Fortbildungsbescheinigung 2014.
Fortbildungsbescheinigung 2013.
Fortbildungsbescheinigung 2012.
Fortbildungsbescheinigung 2011.
Fortbildungsbescheinigung 2010.
Fortbildungsbescheinigung 2009.
Fortbildungsbescheinigung 2008.
Fortbildungsbescheinigung 2007.
Fortbildungsbescheinigung 2006.


Rechtsanwalt Richter ist der Anwalt für alle Felle mit Know-Wau. Er ist als erfahrener Reiter und ehemaliger Reitvereinsvorstand interessiert sowie fach- und sachkundig im Bereich des Vereinsrechts und des Tierrechts.
Durch langjährige Erfahrung als Webmaster mehrerer Internetseiten widmet er auch dem Internetrecht besondere Aufmerksamkeit.
Rechtsanwalt Richter hält auch Vorträge zu diesen Themen für Käufer, Züchter, Vereine und Verbände und in diversen regionalen Volkshochschulen.

Zum Lebenslauf.

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Tätigkeitsfelder

Seine Tätigkeit erstreckt sich insb. auf folgende Gebiete:
- Straßenverkehrsrecht
- Pferderecht, Tierrecht
- Vereinsrecht, Verbandsrecht
- Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht/Strafvollzugsrecht, Betäubungsmittelrecht
- Internetrecht, IT-Recht
- Werberecht
- gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht in den Anwaltsvereinen Heidelberg und Mannheim
  • Mitglied des Arbeitskreises Miet- und WEG-Recht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft RVG des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Gewerblicher Rechtsschutz des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Privates Baurecht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, Arzt- und Gesundheitsrecht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Opferrecht des Heidelberger Anwaltsvereins
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung des Heidelberger Anwaltsvereins
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Das

Vereinsrecht

umfasst u.a.

  • Satzungen, Vereinsordnungen, Sponsorenverträge erstellen
  • Verkehr mit dem Registergericht, Verbänden
  • Beratung von Vereinsorganen und einzelnen Mitgliedern, Organisationsberatung, Strukturberatung
  • Sekundärrecht (z.B. Miete von Vereinsheimen, Verpachtung von Vereinsgelände, Kauf von Sportgeräten, Arbeitsverträge für Angestellte)

Das

Pferderecht

umfasst u.a.

  • Kaufvertragsrecht einschl. Haftungsausschluss bzw. Verkäufergewährleistung (Pferdekauf, Zubehörkauf)
  • Erstellung von individuellen Verträgen, z.B.
    • Anstellungsvertrag Reitlehrer/Bereiter/Pferdepfleger,
    • Berittvertrag,
    • Pachtvertrag Reitanlage,
    • Pferdeeinstellungsvertrag,
    • Pferdekaufvertrag,
    • Schutzvertrag,
    • Transportvertrag
  • Beratung und Vertretung von Pferdebesitzern, Reitern, Pferdesportvereinen, Reitschulen, Privatställen, Tierärzten, Schmieden, Unfallgegnern
  • Werkvertragsrecht (Hufbeschlag, Pferdetransport)
  • Schadensersatz wegen Halterhaftung und Tierhaftpflichtversicherung
  • Dienstvertragsrecht (Tierarzt-/Anwaltshaftung, Zucht)

Selbstverständlich lässt sich dies auch auf Hunde, Katzen und andere Haus-, Gebrauchs- und Sporttiere übertragen.

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Das

Strafrecht

umfasst u.a.

  • Verteidigung vor Gericht, Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und bei der Strafvollstreckung, Polizei und Ordnungsbehörden
  • Beistand bei Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Verhaftung): Notfall-Handybereitschaft für Mandanten
  • Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
    Opfer von Gewalttaten fühlen sich meist hilf- und ratlos, alleingelassen von Polizei und Justiz. Viele schrecken vor der Erstattung einer Strafanzeige zurück, weil sie nicht wissen, was in einem Gerichtsverfahren auf sie zukommt, welche Kosten zu erwarten sind und welche Rechte und Schutzmöglichkeiten ihnen zustehen. Hier kann anwaltliche Beratung helfen.
  • ausführliche Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Schutzmaßnahmen vor Nachstellungen, Gewalttaten, Bedrohungen und Belästigungen für Stalkingopfer und Opfern häuslicher Gewalt im familiären Bereich
  • Hilfe bei der Erstattung einer Strafanzeige
  • Vertretung und Begleitung des Opfers im polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie der gerichtlichen Hauptverhandlung als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter
  • Vertretung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zivilprozess oder im sog. Adhäsionsverfahren
Das

Internetrecht

umfasst u.a.

  • Erstellung von AGB für Internetdienstebetreiber, E-Commerce
  • Beratung von Homepagebetreibern, Domainrecht, Homepagehaftung
  • Schutz vor Ehrverletzungen und Produktpiraterie im Internet
  • Namensrecht (Domainschutz), Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
  • Datenschutzrecht
  • EDV-Recht

Das

Straßenverkehrsrecht

umfasst u.a.

  • Schadensersatzansprüche gegen Unfallgegner und Versicherungen
  • Ordnungswidrigkeiten-/ und Strafverteidigung, Nebenklagevertretung
  • Verkehr mit Gutachtern, Versicherungen, Behörden und Gerichten
  • Güterkraftverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht
  • Straßen- und Wegerecht

Der

Gewerblicher Rechtsschutz

umfasst u.a.

  • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Werberecht
Das

Werberecht

umfasst u.a.

  • Abwehr von unerwünschter Werbung per Fax, SMS, Telefon (Cold call), E-Mail (Spam)
  • Beratung hinsichtlich allgemeiner und berufsspezifischer Zulässigkeit von Werbung
  • Berufsrecht für Selbständige und Freie Berufe
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© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2017