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TÄTIGKEITSGEBIETE

Ich bin auf folgenden Gebieten tätig, wobei einzelne Gebiete nicht vollständig abgedeckt werden, sondern nur, soweit es zum Profil meiner Schwerpunkte passt. In den verbleibenden Bereichen empfehle ich Ihnen gerne kompetente Kollegen, insb. im estnischen, lettischen oder litauischen Wirtschaftsrecht.

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht umfasst u.a.
  • Satzungen, Vereinsordnungen, Sponsorenverträge erstellen
  • Verkehr mit dem Registergericht, Verbänden
  • Beratung von Vereinsorganen und einzelnen Mitgliedern, Organisationsberatung, Strukturberatung
  • Sekundärrecht (z.B. Miete von Vereinsheimen, Verpachtung von Vereinsgelände, Kauf von Sportgeräten, Arbeitsverträge für Angestellte)

  • Begleitung vereinsgerichtlicher Verfahren

Pferderecht, Hunderecht, Tierrecht

Das Pferderecht bzw. Tierrecht oder Hunderecht umfasst u.a.
  • Kaufvertragsrecht einschl. Haftungsausschluss bzw. Verkäufergewährleistung (Pferdekauf, Zubehörkauf)
  • Erstellung von individuellen Verträgen, z.B.
    • Anstellungsvertrag Reitlehrer/Bereiter/Pferdepfleger,
    • Berittvertrag,
    • Pachtvertrag Reitanlage,
    • Pferdeeinstellungsvertrag,
    • Pferdekaufvertrag,
    • Schutzvertrag,
    • Transportvertrag
  • Beratung und Vertretung von Pferdebesitzern/Hundebesitzern, Reitern, Pferdesportvereinen, Reitschulen, Privatställen, Tierärzten, Schmieden, Unfallgegnern, Züchtern
  • Werkvertragsrecht (Hufbeschlag, Pferdetransport)
  • Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung und Tierhaftpflichtversicherung
  • Dienstvertragsrecht (Tierarzthaftung, Anwaltshaftung, Zucht)

Selbstverständlich lässt sich dies auch auf Hunde, Katzen und andere Haus-, Gebrauchs- und Sporttiere übertragen.
Das Reitrecht (auch Pferderecht genannt) besteht nicht aus einem oder wenigen Gesetz wie z.B. dem Bürgerliche Gesetzbuch. Reit- oder Pferderecht besteht aus einer Vielzahl verschiedenster Regelungen unterschiedlicher Normhierarchien. Es besteht aus EU,- Bundes-, Landes- und Kommunalrecht. Auch besteht es aus verschiedenen Rechtsgebieten. Hier spielen Kauf-, Miet-, Werkvertrags-, Dienstvertrags- und Haftungsrecht, aber auch Verkehrsrecht und das Verwaltungsrecht eine Rolle.

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Strafrecht

Das Strafrecht umfasst u.a.
  • Verteidigung vor Gericht, Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und bei der Strafvollstreckung, Polizei und Ordnungsbehörden
  • Opfer von Gewalttaten fühlen sich meist hilf- und ratlos, alleingelassen von Polizei und Justiz. Viele schrecken vor der Erstattung einer Strafanzeige zurück, weil sie nicht wissen, was in einem Gerichtsverfahren auf sie zukommt, welche Kosten zu erwarten sind und welche Rechte und Schutzmöglichkeiten ihnen zustehen. Hier kann anwaltliche Beratung helfen.
  • ausführliche Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Schutzmaßnahmen vor Nachstellungen, Gewalttaten, Bedrohungen und Belästigungen für Stalkingopfer und Opfern häuslicher Gewalt im familiären Bereich
  • Hilfe bei der Erstattung einer Strafanzeige
  • Vertretung und Begleitung des Opfers im polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie der gerichtlichen Hauptverhandlung als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter
  • Vertretung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zivilprozess oder im sog. Adhäsionsverfahren

Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht umfasst u.a.
  • Schadensersatzansprüche gegen Unfallgegner und Versicherungen
  • Ordnungswidrigkeiten-/ und Strafverteidigung, Nebenklagevertretung
  • Verkehr mit Gutachtern, Versicherungen, Behörden und Gerichten
  • Güterkraftverkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht
  • Straßen- und Wegerecht

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Gewerblicher Rechtsschutz

Das Gewerblicher Rechtsschutz umfasst u.a.
  • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Werberecht

Werberecht (Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht)

Das Werberecht umfasst u.a.
  • Abwehr von unerwünschter Werbung per Fax, SMS, Telefon (Cold call), E-Mail (Spam)
  • Beratung hinsichtlich allgemeiner und berufsspezifischer Zulässigkeit von Werbung
  • Berufsrecht für Selbständige und Freie Berufe
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© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2017