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Landgericht Heidelberg stärkt Ebay-Kundenschutz

Oftmals entstehen bei Käufen über das Internet im Nachhinein Probleme. Mal bezahlt der Käufer einfach nicht, mal wird die Ware nicht geliefert. Nicht selten sind aber auch die Fälle, in denen der Käufer nach Erhalt und Bezahlung der Ware einen vermeintlichen Fehler an seinem neuen Eroberung feststellt.
Einen solchen Fall hatte das Landgericht Heidelberg (AZ.: 5 S 28/06) als Berufungsinstanz jüngst zu entscheiden.
Ein Käufer hatte bei Ebay mehrere Besteckteile erworben. Nachdem diese geliefert worden waren, meldete sich der Kläger bei der Verkäuferin und behauptete, der Käufer zu sein und an den Besteckteilen Mängel entdeckt zu haben. Daher habe er Anspruch auf Schadensersatz. Natürlich belief sich dieser Schadensersatz auf ein Vielfaches des Kaufpreises.
In dem Urteil hat das Landgericht mit begrüßenswerter Deutlichkeit festgestellt, dass der Kläger keine Ansprüche gegen die Verkäuferin hat. Denn wer bei Ebay nicht mit seinem eigenen Account unter dem eigenen Namen für alle anderen Nutzer nachvollziehbar und überprüfbar auftritt, kann sich nicht auf die Grundsätze des „Geschäfts für den, den es angeht“ berufen.
Nach einhelliger Auffassung handelt derjenige, der im Internet rechtsgeschäftliche Erklärungen unter Nutzung eines fremden Accounts abgibt, regelmäßig unter dem Namen des Accountinhabers (so auch das OLG München).
Nach Auffassung des Gerichts kommen den AGB von Ebay hierbei entscheidende Bedeutung zu. In diesen wird u.a. festgelegt, dass jeder bei der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen muss. Ein so angelegter Account ist nicht übertragbar. Damit legt Ebay klar fest, dass größter Wert darauf gelegt wird, wer sich an diesen Geschäften beteiligt. Schließlich sollen sich nach Auffassung des Gerichts Andere darauf verlassen können, dass sich hinter einem positiv bewerteten Nickname niemand anderes verbirgt als eben die Person, die die Geschäfte getätigt hat, die nun bewertet wurden.
Mit diesem Urteil ist erneut bestätigt worden, dass User, die sich mit fremden Accounts oder unter Angabe falscher Daten bei Ebay anmelden, keine Chance haben sollen, das Vertrauen der redlichen User zu missbrauchen.
Wer sich hinter falschen Angaben versteckt ist für seinen Vertragspartner nicht greifbar, u.U. kann ein Geschädigter seine Rechte nicht durchsetzen, weil er den Schädiger niemals herausfindet. Daher ist es nur konsequent, wenn ein solches Verhalten auch dann bestraft wird, wenn es ausnahmsweise einmal anders herum geht. Nur so lässt sich ein Vorgehen nach der Rosinentheorie, sich aus allem nur die Vorteile herauszupicken, verhindern.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2011