Was tun, wenn…
… ich Opfer einer Drückerkolonne wurde?
Unter anderem bei den hier vorliegenden so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das
Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen. Die Frist zum Widerruf
beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine ausreichende Belehrung über
das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist. Die Widerrufsbelehrung muss den Anforderungen genügen, die das
Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Allgemein erfordert der Schutz des Verbrauchers eine möglichst
umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Belehrung.
Daher sollte es in vielen Fällen – zumindest mit anwaltlicher Hilfe – kein Problem sein, auch wenn die
Widerrufsfrist angeblich verstrichen ist, aus diesen Drücker-Abonnements wieder herauszukommen.