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Was tun, wenn…
… mein gekauftes Tier krank wird?

Treten Probleme bei einem Tierkauf auf, weil das Tier krank ist, wollen viele Käufer die Tierarztkosten vom Verkäufer ersetzt haben. Diese Ansprüche sind allerdings Schadensersatzansprüche, die es im Kaufrecht grundsätzlich nur nach einer erfolglosen Nachbesserung durch den Verkäufer gibt. Hierzu muss dem Verkäufer zunächst eine Nachfrist gesetzt werden. Nur in Notfällen ist eine solche Nachfristsetzung entbehrlich.
Eine weitere wichtige Ausnahme von dem Erfordernis der Nachfristsetzung macht der BGH, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat. Dies gilt für den sofortigen Rücktritt und für die sofortige Minderung des Kaufpreises.
Ist die tierärztliche Behandlung daher nicht dringend sollte zunächst der Verkäufer aufgefordert werden, die Behandlung auf eigene Rechnung vornehmen zu lassen. Tierärztliche Diagnosen sollte man sich immer schriftlich geben lassen, um dem Verkäufer den Mangel glaubhaft machen zu können.
© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2011