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Was tun, wenn…
… mein gekauftes Tier krank wird?
Eine weitere wichtige Ausnahme von dem Erfordernis der Nachfristsetzung macht der BGH, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat. Dies gilt für den sofortigen Rücktritt und für die sofortige Minderung des Kaufpreises.
Ist die tierärztliche Behandlung daher nicht dringend sollte zunächst der Verkäufer aufgefordert werden, die Behandlung auf eigene Rechnung vornehmen zu lassen. Tierärztliche Diagnosen sollte man sich immer schriftlich geben lassen, um dem Verkäufer den Mangel glaubhaft machen zu können.